E 1 TVöD

E 1 (auch: EG 1) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser Tarif gilt für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes.

In dieser Entgeltgruppe sind einfachste, gleichförmige Tätigkeiten zu erledigen, für die nur eine kurze Einweisung von etwa 1-3 Tagen notwendig ist. Der Arbeitnehmer hat keine Entscheidungsspielräume. Einer Vor- oder Ausbildung bedarf es in dieser Entgeltgruppe nicht.

Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TVöD):

Monatliches Bruttoentgelt in Euro vom 1.3.2024 - 31.12.2024
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
-- Neu nach 4 Jahren in Stufe 2 nach 4 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
2.356 2.389 2.431 2.469 2.569

Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird eine einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.

Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 1 TVöD (m/w/d): Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung in E 1 gemäß Entgeltordnung:
Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, zum Beispiel (m/w/d): Anmerkung: In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW und Schleswig-Holstein bestehen landesbezirkliche Tarifverträge mit speziellen Tätigkeitsmerkmalen.

Weitere Informationen und Tipps: Thema im Forum: Entgeltordnung TVöD VKA 2016





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