E 2 TVöD
E 2 (auch: EG 2) bezeichnet eine Entgeltgruppe Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser Tarif gilt für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes.In dieser Entgeltgruppe sind einfache Tätigkeiten zu erledigen, für die nur eine kurze fachliche Einweisung notwendig ist. Einer Vor- oder Ausbildung bedarf es in dieser Entgeltgruppe nicht. Der Arbeitnehmer hat nur geringe Entscheidungsspielräume. Die Entgeltgruppe 2 kann beispielsweise zutreffend sein, wenn für eine Reinigungskraft eine Abstimmung mit anderen Personen wie Beschäftigen oder Kunden notwendig ist (17 Sa 1158/18).
Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TVöD):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|
Neu | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
2.582 | 2.784 | 2.835 | 2.907 | 3.065 | 3.230 |
Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird eine einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 2 TVöD (m/w/d):
- Betreuer / Wärter für Bedürfnisanstalt
- Betreuungskraft an der Grundschule
- Betriebshofarbeiter Straßenreinigung
- Bürohilfskraft bei der DRV
- Einlasskontrolle
- Erziehungshelfer
- Fachkraft Gastronomie / Gastgewerbe
- Gartenarbeiter
- Gartenbauhelfer
- Hausarbeiter
- Hauswart
- Hauswirtschaftskraft
- Hilfskraft Winterdienst
- Kassierer / Kassenkraft
- Küchenhilfe, Küchenkraft
- Mitarbeiter Abfallwirtschaft
- Mitarbeiter, Saisonarbeiter Bauhof
- Reinigungskraft, Raumpfleger
- Rettungsschwimmer
- Spülkraft
- Strandbetreuer
- auch als Minijob
Handwerkliche Tätigkeiten, Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst:
Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten:
Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.
Anmerkung: In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW und Schleswig-Holstein bestehen landesbezirkliche Tarifverträge mit speziellen Tätigkeitsmerkmalen.
Weitere Informationen und Tipps:
- Qualifikation / Voraussetzungen: keine, An- und Ungelernte (vergleichbar einfacher Dienst)
- Arbeitszeit / Woche (Kommunen): 39 Stunden
- Jahressonderzahlung ("Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld")
- Entgeltordnung TVöD VKA 2016
- Arbeitsplatzbeschreibung / Stellenbeschreibung
- Entgeltgruppe Pförtner / Sicherheitskraft
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