E 2 TVöD

E 2 (auch: EG 2) bezeichnet eine Entgeltgruppe Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser Tarif gilt für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes.

In dieser Entgeltgruppe sind einfache Tätigkeiten zu erledigen, für die nur eine kurze fachliche Einweisung notwendig ist. Einer Vor- oder Ausbildung bedarf es in dieser Entgeltgruppe nicht. Der Arbeitnehmer hat nur geringe Entscheidungsspielräume. Die Entgeltgruppe 2 kann beispielsweise zutreffend sein, wenn für eine Reinigungskraft eine Abstimmung mit anderen Personen wie Beschäftigen oder Kunden notwendig ist (17 Sa 1158/18).

Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TVöD):

Monatliches Bruttoentgelt in Euro vom 1.3.2024 - 31.12.2024
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
2.582 2.784 2.835 2.907 3.065 3.230

Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird eine einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.

Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 2 TVöD (m/w/d): Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung in E 2 gemäß Entgeltordnung:
Handwerkliche Tätigkeiten, Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst:

Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten:
Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.

Anmerkung: In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW und Schleswig-Holstein bestehen landesbezirkliche Tarifverträge mit speziellen Tätigkeitsmerkmalen.

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