E 5 TVöD

E 5 (auch: EG 5) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser Tarif gilt für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes.

Die Entgeltgruppe 5 gilt insbesondere bei Tätigkeiten, für die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren notwendig ist.
Des weiteren greift die Entgeltgruppe 5, soweit die Tätigkeiten mindestens zur Hälfte gründliche Fachkenntnisse erfordern.
Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 1.3.2024 - 31.12.2024 nach TVöD (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.504 5.864 6.265 6.813 7.377 7.748 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.004 5.330 5.755 6.228 6.754 7.132
E 13 4.629 4.986 5.393 5.834 6.354 6.635
E 12 4.170 4.581 5.062 5.595 6.220 6.517 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.032 4.410 4.766 5.151 5.678 5.975
E 10 3.895 4.192 4.528 4.893 5.300 5.434
E 9c 3.788 4.052 4.339 4.649 4.982 5.221
E 9b 3.567 3.815 3.970 4.430 4.702 5.018
E 9a 3.449 3.662 3.870 4.332 4.436 4.703 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.281 3.487 3.629 3.771 3.923 3.996
E 7 3.095 3.332 3.472 3.614 3.748 3.820
E 6 3.042 3.237 3.373 3.508 3.640 3.708
E 5 2.929 3.118 3.245 3.380 3.505 3.570
E 4 2.803 2.994 3.154 3.253 3.353 3.412 An- und Ungelernte
E 3 2.763 2.968 3.018 3.133 3.218 3.296
E 2 2.582 2.784 2.835 2.907 3.065 3.230
E 1* 2.356 2.389 2.431 2.469 2.569
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: 4 Jahre

Tarifrunde 2025: Voraussichtliche Entgelttabelle ab dem 01.04.2025 ...
Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird eine einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.

Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 5 TVöD (m/w/d):
Eingruppierung Entgeltgruppe 5 gemäß Entgeltordnung:

a) Allgemeine Tätigkeitsmerkmale:

aa) Handwerkliche Tätigkeiten:
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.

Anmerkung: In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW und Schleswig-Holstein bestehen landesbezirkliche Tarifverträge mit speziellen Tätigkeitsmerkmalen.

ab) Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst - Fallgruppen:
  1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.
    Anmerkung: Soweit der Arbeitnehmer Tätigkeiten aus verschiedenen Berufsbildern ausübt, müssen sich zeitlich mindestens 50 % der Arbeitsvorgänge dem erlernten Berufsbild zuordnen lassen (Hälfteprinzip).
  2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
    (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)
b) Spezielle Tätigkeitsmerkmale:
Weitere Informationen und Tipps: Beispielhafte Themen aus unseren Foren:





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