E 14 TVöD

E 14 (auch: EG 14) bezeichnet eine Entgeltgruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser Tarif gilt für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes.

Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TVöD):

Monatliches Bruttoentgelt in Euro vom 1.3.2024 - 31.12.2024
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
5.004 5.330 5.755 6.228 6.754 7.132

Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird eine einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.

Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 14 TVöD (m/w/d): Eingruppierung Entgeltgruppe 14 gemäß Entgeltordnung:

a) Allgemeine Tätigkeitsmerkmale: Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst - Fallgruppen:
  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich
    - mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung
    oder
    - mindestens zu einem Drittel durch das Erfordernis hochwertiger Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben
    aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt.
  2. Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
  3. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung unterstellt sind.
    Protokollerklärung: Bei der Zahl der Unterstellten zählen nicht mit:
    a) Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 nach Abschnitt II Ziffern 2 und 3,
    b) Beamte des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppe A13
b) Spezielle Tätigkeitsmerkmale: Weitere Informationen und Tipps: Beispielhafte Themen aus unseren Foren:





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