E 14 TVöD
E 14 (auch: EG 14) bezeichnet eine Entgeltgruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser Tarif gilt für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes.Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TVöD):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|
Neu | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
5.004 | 5.330 | 5.755 | 6.228 | 6.754 | 7.132 |
Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird eine einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 14 TVöD (m/w/d):
- Amtsapotheker
- Arzt bzw. Facharzt im Gesundheitsamt (z.B. Schwerbehindertenrecht, Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin, Hygiene und Umweltmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Psychologe)
- Bauingenieur der Fachrichtung Straßenbau als Fachdienstleiter
- Bereichsleiter
- Beteiligungsmanager, Abteilungsleitung Beteiligungsmanagement
- Dezernent
- Fachbereichsleiter, Amtsleiter, Abteilungsleiter, Gruppenleiter (z.B. Bauaufsicht, Bauen, Bauleitplanung, Brandschutz, Denkmalschutz, Finanzcontrolling, Forstamt, Fuhrparkverwaltung und Eigenüberwachung, Informationstechnik, Jugendamt, Planung, Raumordnung, Sozialamt, Stadtplanung, Straßenbau, Technische Dienste, Umwelt, Wirtschaftsförderung )
- IT-Architekt Geodaten
- Jurist
- Geschäftsführer
- Leitung Volkshochschule
- Master Informatik / Wirtschaftsinformatik
- Projektleiter Bauwesen
- Tierarzt im Veterinäramt und Lebensmittelüberwachungsamt
- Strategischer Einkäufer bei der DRV
a) Allgemeine Tätigkeitsmerkmale: Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst - Fallgruppen:
- Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich
- mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung
oder
- mindestens zu einem Drittel durch das Erfordernis hochwertiger Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben
aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt. - Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
- Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung unterstellt sind.
Protokollerklärung: Bei der Zahl der Unterstellten zählen nicht mit:
a) Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 nach Abschnitt II Ziffern 2 und 3,
b) Beamte des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppe A13
- Qualifikation / Voraussetzungen: in der Regel wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. Master, Promotion, Magister, o.ä.
- Wissenschaftliche Hochschule: Universität, Technische Hochschule (TH) mit Universitätsstatus, Pädagogische Hochschule, Medizinische Hochschule, usw.
- Vergleichbare Beamtenlaufbahn: höherer Dienst (hD)
- Arbeitszeit / Woche (Kommunen): 39 Stunden
- Jahressonderzahlung ("Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld")
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