E 8 TVöD

E 8 (auch: EG 8) bezeichnet eine Entgeltgruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser Tarif gilt für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes.

In die Entgeltgruppe 8 werden Arbeitnehmer der Verwaltung eingruppiert, die zeitlich mindestens 50 % vielseitige Fachkenntnisse benötigen und zeitlich mindestens 33 % selbständige Leistungen erbringen. Für handwerkliche Tätigkeiten sind die Voraussetzungen in den landesbezirklichen Tarifverträgen beschrieben.

Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TVöD):

Monatliches Bruttoentgelt in Euro vom 1.3.2024 - 31.12.2024
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
3.281 3.487 3.629 3.771 3.923 3.996

Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird eine einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.

Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 8 TVöD (m/w/d): Eingruppierung Entgeltgruppe 8 gemäß Entgeltordnung:

a) Allgemeine Tätigkeitsmerkmale:

aa) Handwerkliche Tätigkeiten:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeiten in landesbezirklichen Tarifverträgen abschließend aufgeführt sind.

Anmerkung: In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW und Schleswig-Holstein bestehen landesbezirkliche Tarifverträge mit speziellen Tätigkeitsmerkmalen.

ab) Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert. (Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)
Anmerkung: Eine "selbständige Leistung" erfordert einen Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses. Des weiteren ist gewisse Freiheit von Weisungen und Anleitungen notwendig.

b) Spezielle Tätigkeitsmerkmale: Weitere Informationen und Tipps: Beispielhafte Themen aus unseren Foren:



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