E 9 a TVöD

E 9 a (auch: EG 9 a) bezeichnet eine Entgeltgruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD). Dieser Tarif gilt für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes.

In die Entgeltgruppe 9a werden insbesondere Arbeitnehmer eingruppiert, die zeitlich mindestens 50 % vielseitige Fachkenntnisse benötigen und zeitlich mindestens 50 % selbständige Leistungen erbringen.

Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TVöD):

Monatliches Bruttoentgelt in Euro vom 1.3.2024 - 31.12.2024
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
3.449 3.662 3.870 4.332 4.436 4.703

Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird eine einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.

Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 9 a TVöD (m/w/d): Eingruppierung Entgeltgruppe 9 a gemäß Entgeltordnung:

a) Allgemeine Tätigkeitsmerkmale:

aa) Handwerkliche Tätigkeiten:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeiten in landesbezirklichen Tarifverträgen abschließend aufgeführt sind.

ab) Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert. (Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)
Anmerkung: Eine "selbständige Leistung" erfordert einen Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses.

b) Spezielle Tätigkeitsmerkmale, z.B.: Weitere Informationen und Tipps: Beispielhafte Themen aus unseren Foren:



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