E 4 TVöD
E 4 (auch: EG 4) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser Tarif gilt für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes.Die Entgeltgruppe 4 gilt insbesondere bei "schwierigen Tätigkeiten". Schwierige Tätigkeiten sind regelmäßig erfüllt, wenn für die Tätigkeiten eine Einarbeitungszeit von 2-3 Monaten erforderlich ist.
Des weiteren wird in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert, sofern die Tätigkeiten "gründliche Fachkenntnisse" erfordern.
Schließlich greift die Entgeltgruppe 4 auch, soweit eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren notwendig ist.
Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TVöD):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|
Neu | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
2.803 | 2.994 | 3.154 | 3.253 | 3.353 | 3.412 |
Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird eine einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 4 TVöD (m/w/d):
- Arbeiter bzw. Mitarbeiter Bauhof oder Baubetriebshof
- Arbeiter bzw. Mitarbeiter im Straßenbau
- Baumpfleger
- Bürofachkraft
- Fahrer von Reinigungsfahrzeugen / Kehrmaschinenfahrer
- Fachkraft für die Poststelle (Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen)
- Fachlagerist ("Lagerverwalter")
- Feuerwehrgerätewart
- Friedhofsarbeiter, Baggerführer und Grabmacher
- Hallenwart
- Hausmeister
- Hauswirtschafter / -wirtschaftskraft
- Hilfsgärtner / Gärtnerhelfer
- Hostess / Host
- Kassierer Bad
- Kommunalarbeiter in der Grünflächenpflege
- Kraftfahrer beim Bundesministerium
- Lader
- Mitarbeiter in der Stadtbücherei
- Mitarbeiter im Tourismusbüro
- Mitarbeiter in der Straßenreinigung und im Winterdienst
- Mülllader
- Müllwerker mit Besitz der Führerscheinklasse C/CE (für Kraftfahrzeuge über 7,5 t)
- Objektbetreuer für Notunterkünfte / Flüchtlingsunterkünfte
- Rettungsassistent
- Rettungssanitäter
- Saisonkraft Bäder
- Schreiner
- Schulsekretär
- Stadionwart / Platzwart
- Straßenbauer
- Straßenkontrolleur
- Straßenwärter
- Teamassistent im Jobcenter
- Technischer Beschäftigter / Mitarbeiter
- Tiefbaufacharbeiter
- Tischler
- Verwaltungsmitarbeiter Marktaufsicht / Kirmesaufsicht
- Vorarbeiter Stadtreinigung
- Zimmermann
- auch als Minijob
a) Handwerkliche Tätigkeiten - Fallgruppen:
- Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
- Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
(Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 3 verlangt werden kann.)
b) Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst - Fallgruppen:
- Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert.(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)
- Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
(Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 3 verlangt werden kann.)
- Qualifikation / Voraussetzungen: je nach Fallgruppe keine Ausbildung notwendig (vergleichbar einfacher Dienst) oder 2-jährige Ausbildung erforderlich
- Arbeitszeit / Woche (Kommunen): 39 Stunden
- Jahressonderzahlung ("Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld")
Aktuelle Stellenangebote
Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:Aktuelle Stellenangebote
Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:Anzeige