E 4 TVöD
E 4 (auch: EG 4) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser Tarif gilt für die Beschäftigten der Kommunen (VKA) und des Bundes.Die Entgeltgruppe 4 gilt insbesondere bei "schwierigen Tätigkeiten". Schwierige Tätigkeiten sind regelmäßig erfüllt, wenn für die Tätigkeiten eine Einarbeitungszeit von 2-3 Monaten erforderlich ist.
Des weiteren wird in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert, sofern die Tätigkeiten "gründliche Fachkenntnisse" erfordern.
Schließlich greift die Entgeltgruppe 4 auch, soweit eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren notwendig ist.
Entgelt-Gruppe | Stufen | Voraussetzung (in der Regel) | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | ||
Neuein-stellung | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | ||
E 15 | 5.504 | 5.864 | 6.265 | 6.813 | 7.377 | 7.748 | wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master |
E 14 | 5.004 | 5.330 | 5.755 | 6.228 | 6.754 | 7.132 | |
E 13 | 4.629 | 4.986 | 5.393 | 5.834 | 6.354 | 6.635 | |
E 12 | 4.170 | 4.581 | 5.062 | 5.595 | 6.220 | 6.517 | Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2) |
E 11 | 4.032 | 4.410 | 4.766 | 5.151 | 5.678 | 5.975 | |
E 10 | 3.895 | 4.192 | 4.528 | 4.893 | 5.300 | 5.434 | |
E 9c | 3.788 | 4.052 | 4.339 | 4.649 | 4.982 | 5.221 | |
E 9b | 3.567 | 3.815 | 3.970 | 4.430 | 4.702 | 5.018 | |
E 9a | 3.449 | 3.662 | 3.870 | 4.332 | 4.436 | 4.703 | mindestens dreijährige Berufsausbildung |
E 8 | 3.281 | 3.487 | 3.629 | 3.771 | 3.923 | 3.996 | |
E 7 | 3.095 | 3.332 | 3.472 | 3.614 | 3.748 | 3.820 | |
E 6 | 3.042 | 3.237 | 3.373 | 3.508 | 3.640 | 3.708 | |
E 5 | 2.929 | 3.118 | 3.245 | 3.380 | 3.505 | 3.570 | |
E 4 | 2.803 | 2.994 | 3.154 | 3.253 | 3.353 | 3.412 | An- und Ungelernte |
E 3 | 2.763 | 2.968 | 3.018 | 3.133 | 3.218 | 3.296 | |
E 2 | 2.582 | 2.784 | 2.835 | 2.907 | 3.065 | 3.230 | |
E 1* | – | 2.356 | 2.389 | 2.431 | 2.469 | 2.569 |
Tarifrunde 2025: Voraussichtliche Entgelttabelle ab dem 01.04.2025 ...
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 4 TVöD (m/w/d):
- Arbeiter bzw. Mitarbeiter Bauhof oder Baubetriebshof
- Arbeiter bzw. Mitarbeiter im Straßenbau
- Baumpfleger
- Bürofachkraft
- Fahrer von Reinigungsfahrzeugen / Kehrmaschinenfahrer
- Fachkraft für die Poststelle (Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen)
- Fachlagerist ("Lagerverwalter")
- Feuerwehrgerätewart
- Friedhofsarbeiter, Baggerführer und Grabmacher
- Hallenwart
- Hausmeister
- Hauswirtschafter / -wirtschaftskraft
- Hilfsgärtner / Gärtnerhelfer
- Hostess / Host
- Kassierer Bad
- Kommunalarbeiter in der Grünflächenpflege
- Kraftfahrer beim Bundesministerium
- Lader
- Mitarbeiter in der Stadtbücherei
- Mitarbeiter im Tourismusbüro
- Mitarbeiter in der Straßenreinigung und im Winterdienst
- Mülllader
- Müllwerker mit Besitz der Führerscheinklasse C/CE (für Kraftfahrzeuge über 7,5 t)
- Objektbetreuer für Notunterkünfte / Flüchtlingsunterkünfte
- Rettungsassistent
- Rettungssanitäter
- Saisonkraft Bäder
- Schreiner
- Schulsekretär
- Stadionwart / Platzwart
- Straßenbauer
- Straßenkontrolleur
- Straßenwärter
- Teamassistent im Jobcenter
- Technischer Beschäftigter / Mitarbeiter
- Tiefbaufacharbeiter
- Tischler
- Verwaltungsmitarbeiter Marktaufsicht / Kirmesaufsicht
- Vorarbeiter Stadtreinigung
- Zimmermann
- auch als Minijob
a) Handwerkliche Tätigkeiten - Fallgruppen:
- Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
- Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
(Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 3 verlangt werden kann.)
b) Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst - Fallgruppen:
- Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert.(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.)
- Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
(Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 3 verlangt werden kann.)
- Qualifikation / Voraussetzungen: je nach Fallgruppe keine Ausbildung notwendig (vergleichbar einfacher Dienst) oder 2-jährige Ausbildung erforderlich
- Arbeitszeit / Woche (Kommunen): 39 Stunden
- Jahressonderzahlung ("Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld")
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