Tarifverträge im öffentlichen Dienst
Tarifverträge sind Verträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften über Löhne und Gehälter sowie über Arbeitsbedingungen. Für den öffentlichen Dienst werden diese Tarifverträge von den öffentlichen Arbeitgebern (Bund, Länder, Kommunen) i.d.R. mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ausgehandelt.Übersicht der wichtigsten Tarifverträge im öffentlichen Dienst (einschl. Teile):
- TVöD: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund & Kommunen (VKA)
- TVöD-B: Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- TVöD-E: Entsorgung
- TVöD-F: Flughäfen
- TVöD-K: Krankenhäuser
- "TVöD-P (P-Tabelle)": Pflegedienst
- TVöD-S: Sparkassen
- "TVöD-SuE (S-Tabelle)": Sozial- und Erziehungsdienst
- TVöD-V: Verwaltung
- TV Ärzte: an kommunalen Krankenhäusern
- TV-BA: Bundesagentur für Arbeit
- TV-N: Nahverkehr
- TV-V: Versorgung
- TV-L, TV-L Kr (Pflege), TV-L SuE: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
- TV- H (Hessen), Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen
- TVAöD: Auszubildende bei Bund und Kommunen (BBiG, Pflege, Wald)
- TVPöD: Praktikanten
- TVSöD: Duales Studium
- Altersvorsorge-TV-Kommunal ATV-K (Download)
- TV-Covid: Coronavirus / Kurzarbeit (Download, pdf)
- Fahrradleasing (Jobrad)
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