Entgeltgruppen TVöD

Die Entgeltgruppen werden im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA) und im Tarifvertrag Bund (TVöD Bund) zumeist mit E 1 bis E 15 bezeichnet. Die Bezeichnungen sind dabei ähnlich zu den Besoldungsgruppen A 1 bis A 15 der Beamten.

Die einzelnen Entgeltgruppen im Tarifvertrag öffentlicher Dienst: Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten. Zumeist wird anhand einer Stellenbeschreibung eine Stellenbewertung vorgenommen.

Die Zugangsvoraussetzungen der Entgeltgruppen lauten in der Regel:
Für einige Berufsgruppen bestehen im TVöD besondere Entgeltgruppen: Auch in anderen Tarifverträgen im öffentlichen Dienst werden die Arbeitnehmer in Entgeltgruppen eingruppiert. Diese werden teils auch Tarifgruppen oder Lohngruppen genannt. Beispiele: Beispielhafte Diskussionen in unseren Foren:




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