Entgeltgruppen TVöD

Die Entgeltgruppen werden im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA) und im Tarifvertrag Bund (TVöD Bund) zumeist mit E 1 bis E 15 bezeichnet. Die Bezeichnungen sind dabei ähnlich zu den Besoldungsgruppen A 1 bis A 15 der Beamten.

Die einzelnen Entgeltgruppen im Tarifvertrag öffentlicher Dienst: Für einige Berufsgruppen bestehen besondere Entgeltgruppen: Auch in den weiteren Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst wie z.B. TV-V (Versorgung), TV-L (Länder) und TV-N (Nahverkehr) werden die Arbeitnehmer in Entgeltgruppen eingruppiert. Diese werden teils auch Tarifgruppen oder Lohngruppen genannt.

Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten. Zumeist wird anhand einer Stellenbeschreibung eine Stellenbewertung vorgenommen.

Die Zugangsvoraussetzung der Entgeltgruppen lauten in der Regel:
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