Der Verdienst an Musikschulen
An Musikschulen arbeiten in der Regel Lehrkräfte für den Musikschulunterricht und Bedienstete in der Verwaltung (Sekretariat, Informationstechnik, Haustechnik, Öffentlichkeitsarbeit). Des weiteren werden Führungskräfte als Leiter/innen benötigt.Da öffentliche Musikschulen in der Regel Einrichtungen von Städten, Landkreisen oder Gemeinden sind, gehören die Angestellten zum öffentlichen Dienst. Dies gilt auch für Mitarbeiter von Musikschulen, die als Eigenbetrieb oder als Zweckverband betrieben werden. Beim Gehalt gibt es grundsätzlich keinen Unterschied zwischen fest angestellten und befristet angestellten Mitarbeitern.
Des weiteren werden auch freie Mitarbeiter als Lehrkräfte eingesetzt, die auf Honorarbasis arbeiten.
So ermittelt man den Verdienst an Musikschulen:
1. Hauptamtliche Angestellte
1.1 Hauptamtliche Angestellte mit Ausnahme von Berlin, Bremen und Hamburg
In den meisten Musikschulen kommt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA) zur Anwendung. Die Abkürzung VKA steht für Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände. Innerhalb des Tarifvertrags TVöD gilt für Musikschulen der besondere Teil Verwaltung (TVöD VKA BT-V). Das Brutto-Gehalt ergibt sich im wesentlichen aus einer Kombination von Entgeltgruppe und Stufe.Es gilt die folgende Standard-Gehaltstabelle. Diese wird auch Entgelttabelle, Lohntabelle oder Tabellenentgelt genannt. Auch geringfügige Beschäftigte (Minijobber) und Teilzeitkräfte werden nach dieser Tabelle bezahlt, wobei sich das Gehalt anteilig mindert.
Entgelt-Gruppe | Stufen | Voraussetzung (in der Regel) | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | ||
Neuein-stellung | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | ||
E 15 | 5.504 | 5.864 | 6.265 | 6.813 | 7.377 | 7.748 | wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master |
E 14 | 5.004 | 5.330 | 5.755 | 6.228 | 6.754 | 7.132 | |
E 13 | 4.629 | 4.986 | 5.393 | 5.834 | 6.354 | 6.635 | |
E 12 | 4.170 | 4.581 | 5.062 | 5.595 | 6.220 | 6.517 | Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2) |
E 11 | 4.032 | 4.410 | 4.766 | 5.151 | 5.678 | 5.975 | |
E 10 | 3.895 | 4.192 | 4.528 | 4.893 | 5.300 | 5.434 | |
E 9c | 3.788 | 4.052 | 4.339 | 4.649 | 4.982 | 5.221 | |
E 9b | 3.567 | 3.815 | 3.970 | 4.430 | 4.702 | 5.018 | |
E 9a | 3.449 | 3.662 | 3.870 | 4.332 | 4.436 | 4.703 | mindestens dreijährige Berufsausbildung |
E 8 | 3.281 | 3.487 | 3.629 | 3.771 | 3.923 | 3.996 | |
E 7 | 3.095 | 3.332 | 3.472 | 3.614 | 3.748 | 3.820 | |
E 6 | 3.042 | 3.237 | 3.373 | 3.508 | 3.640 | 3.708 | |
E 5 | 2.929 | 3.118 | 3.245 | 3.380 | 3.505 | 3.570 | |
E 4 | 2.803 | 2.994 | 3.154 | 3.253 | 3.353 | 3.412 | An- und Ungelernte |
E 3 | 2.763 | 2.968 | 3.018 | 3.133 | 3.218 | 3.296 | |
E 2 | 2.582 | 2.784 | 2.835 | 2.907 | 3.065 | 3.230 | |
E 1 | – | 2.356 | 2.389 | 2.431 | 2.469 | 2.569 |
Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale die auszuübende Tätigkeit erfüllt. Dabei reicht es regelmäßig aus, wenn zeitlich mindestens 50 % der Arbeitsvorgänge die Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe erfüllen.
Die Tätigkeitsmerkmale sind in der Entgeltordnung zum TVöD aufgeführt. Beispiel:
"Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer mit entsprechender Tätigkeit." (Entgeltgruppe 9 b)
Für die Eingruppierung von Beschäftigen in Musikschulen gelten je nach Tätigkeiten die folgenden Tätigkeitsmerkmale:
- Spezielle Tätigkeitsmerkmale für Musikschullehrerinnen und -lehrer
- Spezielle Tätigkeitsmerkmale für Informations- und Kommunikationstechnik
- Spezielle Tätigkeitsmerkmale für Hausmeister an Schulen
- Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für Handwerk und Verwaltung. Für handwerkliche Tätigkeiten können auch in landesbezirklichen Tarifverträgen spezielle Tätigkeitsmerkmale aufgeführt sein.
Die Stufe / Erfahrungsstufe nach TVöD:
Es gibt 6 Stufen. Nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren erfolgt ein Stufenaufstieg. Die konkrete Stufe des Angestellten ergibt sich somit aus der Anzahl von Berufsjahren im öffentlichen Dienst.
Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Des weiteren kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Der Stufenaufstieg kann bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, ist auch eine Verlängerung der Stufenlaufzeit möglich.
Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10.11.2023 können Stufen vorweggewährt werden.
Weitere Zahlungen nach TVöD:
Zusätzlich werden weitere Leistungen wie Zulagen und Zuschläge gezahlt. Beispiele:
- Leistungsentgelt / Leistungsprämie
- Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- Erschwerniszuschläge
- Zeitzuschläge für Arbeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, Nachtarbeit, Überstunden, usw.
- Arbeitsmarktzulage (nur in einigen Bundesländern; kann zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften gezahlt werden)
- Fachkräfte-Zulage (kann für Fachkräfte gezahlt werden)
- Fahrradleasing
- Vermögenswirksame Leistungen
- Jubiläumsgeld
- Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung)
1.2 Hauptamtliche Angestellte in Berlin, Bremen und Hamburg
In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gilt der "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Das Brutto-Gehalt ergibt sich aus der Entgelttabelle für den TV-L Verwaltung.Zur Eingruppierung bestehen gesonderte Tarifverträge:
- Staatliche Jugendmusikschule Hamburg: "TV Eingruppierung JMS"
- Musikschulen Berlin: "Tarifvertrag zur Regelung der Eingruppierung der Musikschullehrkräfte des Landes Berlin (TV Musikschullehrkräfte Land Berlin)"
1.3 Beamte
Einige Kommunen beschäftigen in ihren Volkshochschulen auch Beamte, z.B. als Verwaltungsleiter/in. Zu den Besoldungstabellen ...1.4 Hauptamtliche Angestellte an rechtlich selbständigen Musikschulen
Sofern öffentliche Musikschulen rechtlich selbständig sind, müssen die fest angestellten Bediensteten regelmäßig nicht nach einem Tarifvertrag vergütet werden. Gleichwohl werden die Vergütungen und die Arbeitsbedingungen regelmäßig an den TVöD angelehnt. Diese Musikschulen können ferner über einen Haustarifvertrag verfügen.2. Honorarkräfte
Viele öffentliche Musikschulen beschäftigen als Musiklehrer auch Honorarkräfte.Der Vorteil für die Kommunen besteht darin, dass sie damit auf die Auslastung der Musikschule reagieren können. Das heißt Musikschulen stellen in ihren Unterrichtsplanungen zunächst die volle Auslastung (Pflichtstundenzahl) der fest angestellten Lehrkräfte sicher. Sofern die Unterrichtskapazität der fest angestellten Lehrkräfte ausgeschöpft ist, werden Honorarkräfte eingesetzt.
Die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen der Honorarkräfte werden grundsätzlich frei ausgehandelt, das heißt es bestehen keine engen Rahmenbedingungen durch einen Tarifvertrag. Weitere Informationen:
- Einige Träger von Musikschulen haben Honorarordnungen verabschiedet. In diesen können beispielsweise die Honorarsätze, Fahrtkosten, Vergütungen bei Unterrichtsausfall, usw. geregelt werden.
- Zwischen dem Träger der Musikschule und der Honorarkraft wird ein Honorarvertrag geschlossen. Da dieser regelmäßig zeitlich befristet ist, besteht kein vergleichbarer Kündigungsschutz wie bei einem nach Tarifvertrag angestellten Musiklehrer.
- Ähnlich wie bei fest angestellten Kräften richtet sich die Höhe der Honorare für freiberufliche Musikschullehrer regelmäßig danach, welche Leistungen und Qualifikationen gefordert werden (z.B. Ausbildung, Bachelor, Master).
- Selbständige Künstler wie z.B. Musiker sind regelmäßig über die Künstlersozialkasse (KSK) sozialversichert. Die KSK umfasst die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
- Die Gewerkschaft ver.di fordert für Honorarkräfte analoge Bedingungen wie für fest angestellte Mitarbeiter. Bei der Bemessung der Honorarsätze sollen daher auch eine Altersversorgung, die Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") und vermögenswirksame Leistungen berücksichtigt werden. Ferner wird für arbeitnehmerähnliche Honorarkräfte gefordert, dass diese einen Urlaubsanspruch haben, einen Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung erhalten sowie Ansprüche auf Zahlungen bei Krankheit und bei Reha besitzen.
- Zum Teil werden die Honorare an die Entwicklung der Entgelte im TVöD bzw. TV-L gekoppelt.
- Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) hat Honorar-Standards veröffentlicht.
3. Ehrenamtliche Helfer
Die ehrenamtlichen Helfer erhalten vielfach eine steuerfreie Aufwandsentschädigung.Diskussionsforum
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Fächer und Tätigkeiten von Musikschullehrkräften: |
Für verschiedene Instrumente, Tänze und Formen der Musikschulausbildung werden Lehrkräfte benötigt. Beispiele: Akkordeon, Ballett, Bandarbeit, Blechinstrumente / Blechblasinstrumente, Blockflöte, Cemalo, Chorleitung, E-Bass, E-Gitarre, Elementare Musikpädagogik (EMP), Ensemblearbeit, Euphonium, Fagott, Geige, Gesang, Harfe, Holzinstrumente, Horn, Keyboard, Klarinette, klassische Gitarre, Klavier, Kontrabass, Korrepetition, Mallets, Musikalische Früherziehung (MFE), Oboe, Posaune, Querflöte, Rhythmik, Saxophon, Schlagzeug / Drumsets / Percussion, Streichinstrumente, Tanz, Trompete, Tuba, Ukulele, Violine / Viola, Violoncello, Zupfinstrumente Zu den Tätigkeiten von Musikschullehrkräften gehören neben Einzel- und Gruppenunterricht vielfach auch digitale Angebote, Veranstaltungen, Schulkooperationen (mit Grundschulen und weiterführenden Schulen) und Bildungs-Kooperationen (z.B. mit Kitas, sozialen Einrichtungen, Kulturträgern, Vereinen). |
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