Tarifvertrag Kommunen

Der wichtigste Tarifvertrag für deutsche Kommunen ist der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD VKA). Der TVöD deckt den Großteil der Beschäftigten der Kommunen in der Kommunalverwaltung und in den kommunalen Einrichtungen (z.B. Bauhöfe, Kindergärten, Sparkassen) ab.

Die Teile des TVöD: Daneben wird umgangssprachlich oft vom TVöD-SuE gesprochen, womit die Regelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) gemeint sind (gesonderte Tariftabelle, Entgeltgruppen, Tätigkeitsmerkmale, etc.). Tatsächlich bildet der Sozial- und Erziehungsdienst jedoch keinen besonderen Teil im TVöD, sondern gehört zum TVöD Verwaltung.

Einen TVöD Beamte gibt es nicht, denn die Arbeitsbedingungen der Beamten werden gesetzlich geregelt.

In der Verwaltung der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt nicht der TVöD, sondern der Tarifvertrag TV-L.

Des weiteren gibt es für Kommunen noch einige spezielle Tarifverträge, zum Beispiel: Der TVöD wurde im Jahr 2005 vereinbart zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie den Gewerkschaften (Verdi und dbb beamtenbund und tarifunion). Wesentliche Änderungen zu dem bis dahin gültigen BAT sind die Vereinheitlichung des Tarifwerks für Arbeiter, Angestellte und Pflegebeschäftigte. Ferner wurden Lebens- und Dienstaltersstufen abgelöst durch an der Beschäftigungszeit orientierte Entwicklungsstufen. Familienzuschläge wurden abgeschafft.

Kritik am Tarifvertrag für die Kommunen, der auch für den Bund Anwendung findet, wurde seitdem u.a. an den niedrigeren Einstiegsgehältern durch die Absenkung der Eingangsstufen geäußert. Ferner fehlten über viele Jahre Eingruppierungskriterien; diese wurden jedoch zwischenzeitlich vereinbart (z.B. TVöD Entgeltordnung Kommunen).

Der TVöD wird zum Teil durch landesbezirkliche Regelungen ergänzt. Unsere Foren - beispielhafte Themen:


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