Tarifvertrag Kommunen
Der wichtigste Tarifvertrag für deutsche Kommunen ist der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD VKA). Der TVöD deckt den Großteil der Beschäftigten der Kommunen in der Kommunalverwaltung und in den kommunalen Einrichtungen (z.B. Bauhöfe, Kindergärten, Sparkassen) ab.Die Teile des TVöD:
- TVöD-B = für den Besonderen Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B)
- TVöD-E = für den Besonderen Teil Entsorgung (BT-E)
- TVöD-F = für den Besonderen Teil Flughäfen (BT-F)
- TVöD-K = für den Besonderen Teil Krankenhäuser (BT-K)
- TVöD-S = für den Besonderen Teil Sparkassen (BT-S)
- TVöD-V = für den Besonderen Teil Verwaltung (BT-V)
In der Verwaltung der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt nicht der TVöD, sondern der Tarifvertrag TV-L.
Des weiteren gibt es für Kommunen noch einige spezielle Tarifverträge, zum Beispiel:
- TV-V: Energieversorger wie Stadtwerke oder Gemeindewerke
- TV-N: Personennahverkehr / ÖPNV
- TV-Ärzte: Ärzte
- TVAöD: Auszubildende
- TVPöD: Praktikanten
- Fahrradleasing (Jobrad) TVöD und TV-V
Kritik am Tarifvertrag für die Kommunen, der auch für den Bund Anwendung findet, wurde seitdem u.a. an den niedrigeren Einstiegsgehältern durch die Absenkung der Eingangsstufen geäußert. Ferner fehlten über viele Jahre Eingruppierungskriterien; diese wurden jedoch zwischenzeitlich vereinbart (z.B. TVöD Entgeltordnung Kommunen).
Der TVöD wird zum Teil durch landesbezirkliche Regelungen ergänzt.
- TVöD Baden-Württemberg
- TVöD Bayern
- TVöD Berlin
- TVöD Brandenburg
- TVöD Bremen
- TVöD Hamburg
- TVöD Hessen
- TVöD Mecklenburg-Vorpommern
- TVöD Niedersachsen
- TVöD NRW
- TVöD Rheinland-Pfalz
- TVöD Saarland
- TVöD Sachsen
- TVöD Sachsen-Anhalt
- TVöD Schleswig-Holstein
- TVöD Thüringen
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