Der Verdienst in einem Archiv
Der Verdienst in Archiven richtet sich für Arbeitnehmer nach einem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und für Beamte nach dem anzuwendenden Besoldungsrecht.Tarifverträge und Beamtenbesoldung:
- Archive der Kommunen: Für Angestellte kommt in der Regel der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen zur Anwendung (TVöD VKA). Die Abkürzung VKA steht für "Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände". Kommunale Beamte werden nach dem jeweiligen Landes-Besoldungsgesetz vergütet.
- Archive des Bundes (z.B. Bundesarchiv): Für Arbeitnehmer gilt der TVöD Bund. Verbeamtete Mitarbeiter werden nach dem Bundesbesoldungsrecht vergütet.
- Archive der Länder (z.B. Landesarchiv, Staatsarchiv): Für Tarifbeschäftigte kommt zumeist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bzw. in Hessen der TV-H zur Anwendung. Für Landesbeamte gilt die jeweilige Landesbesoldung.
Entgelttabelle Archive nach TVöD
Die folgende Standard-TVöD-Tariftabelle weist die monatlichen Brutto-Gehälter der Archive von Bund und Kommunen aus. Sie wird auch Gehaltstabelle, Lohntabelle oder Tabellenentgelt genannt. Das monatliche Gehalt ergibt sich aus der Entgeltgruppe und der Stufe.Entgelt-Gruppe | Stufen | Voraussetzung (in der Regel) | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | ||
Neuein-stellung | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | ||
E 15 | 5.504 | 5.864 | 6.265 | 6.813 | 7.377 | 7.748 | wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master |
E 14 | 5.004 | 5.330 | 5.755 | 6.228 | 6.754 | 7.132 | |
E 13 | 4.629 | 4.986 | 5.393 | 5.834 | 6.354 | 6.635 | |
E 12 | 4.170 | 4.581 | 5.062 | 5.595 | 6.220 | 6.517 | Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2) |
E 11 | 4.032 | 4.410 | 4.766 | 5.151 | 5.678 | 5.975 | |
E 10 | 3.895 | 4.192 | 4.528 | 4.893 | 5.300 | 5.434 | |
E 9c | 3.788 | 4.052 | 4.339 | 4.649 | 4.982 | 5.221 | |
E 9b | 3.567 | 3.815 | 3.970 | 4.430 | 4.702 | 5.018 | |
E 9a | 3.449 | 3.662 | 3.870 | 4.332 | 4.436 | 4.703 | mindestens dreijährige Berufsausbildung |
E 8 | 3.281 | 3.487 | 3.629 | 3.771 | 3.923 | 3.996 | |
E 7 | 3.095 | 3.332 | 3.472 | 3.614 | 3.748 | 3.820 | |
E 6 | 3.042 | 3.237 | 3.373 | 3.508 | 3.640 | 3.708 | |
E 5 | 2.929 | 3.118 | 3.245 | 3.380 | 3.505 | 3.570 | |
E 4 | 2.803 | 2.994 | 3.154 | 3.253 | 3.353 | 3.412 | An- und Ungelernte |
E 3 | 2.763 | 2.968 | 3.018 | 3.133 | 3.218 | 3.296 | |
E 2 | 2.582 | 2.784 | 2.835 | 2.907 | 3.065 | 3.230 | |
E 1* | – | 2.356 | 2.389 | 2.431 | 2.469 | 2.569 |
Tarifrunde 2025: Entgelttabelle ab dem 01.04.2025 ...
Erläuterungen zum Verdienst nach dem TVöD
a) Eingruppierung / Tätigkeitsmerkmale
Für Beschäftigte der kommunalen Archive (TVöD VKA) gelten bei der Eingruppierung in der Regel die allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen der Verwaltung. Besondere Tätigkeitsmerkmale bestehen in der Entgeltordnung zum TVöD VKA für die Konservierung, Restaurierung, Präparierung und Grabungstechnik.Der TVöD Bund weißt in der Entgeltordnung spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in Archiven aus. Daraus ergeben sich im Regelfall folgende Eingruppierungen, sofern die Tätigkeitsmerkmale durch die übertragenen Aufgaben tatsächlich erfüllt werden:
- EG 2 - EG 4: Angestellte ohne archivarische Fachausbildung
- EG 5 - EG 9a: Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (FaMi), Archiv-, Bibliotheks-, Dokumentationsassistenten, Verwaltungsfachangestellte
- Archivbeschäftigte mit Hochschulbildung (Bachelor, FH-Diplom), Verwaltungsfachwirte: Entgeltgruppe 9b - EG 12
- EG 13 - EG 15: Beschäftigte mit wissenschaftlicher Hochschulbildung (Master, Staatsexamen, Universitäts-Diplom)
Bei einer Eingruppierung werden die auszuübenden Tätigkeiten bewertet. Maßgeblich sind dabei alle Aufgaben, die nicht nur vorübergehend auszuüben sind. Jede Entgeltgruppe weist Tätigkeitsmerkmale auf (Beispiel Entgeltgruppe 9a: "Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert.").
Die Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe müssen in der Regel nur zur Hälfte (50 %) erfüllt werden. Dabei kommt es auf den Zeitanteil der Arbeitsvorgänge an. Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen, die zu einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen.
Nicht immer sind dem Arbeitgeber alle anfallenden Tätigkeiten bekannt. Dann wird der Bedienstete aufgefordert, eine Tätigkeitsbeschreibung / Stellenbeschreibung vorzulegen. Im Anschluss daran folgen eine Stellenbewertung und die Eingruppierung bzw. Höhergruppierung.
Spezielle Tätigkeitsmerkmale gehen den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen vor. Sie können in der Entgeltordnung zum TVöD VKA, in landesbezirklichen Tarifverträgen zum TVöD oder in der Entgeltordnung Bund aufgeführt sein. Beispiele im TVöD VKA:
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Magazine und Lager
- Leiterinnen und Leiter von Registraturen (s. Entgeltordnung zum TVöD VKA)
- Reinigungskräfte, Pförtner, Hausmeister, Mitarbeiter für Veranstaltungen, etc. (z.B. Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten Bayern)
b) Die Stufe / Erfahrungsstufe nach TVöD
Es gibt 6 Stufen. Die konkrete Stufe des Angestellten ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl von Berufsjahren im öffentlichen Dienst.Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Des weiteren kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren erfolgt ein Stufenaufstieg. Der Stufenaufstieg kann bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, ist auch eine Verlängerung der Stufenlaufzeit möglich.
Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10.11.2023 können Stufen vorweggewährt werden.
c) Weitere Zahlungen nach TVöD
Zusätzlich werden weitere Leistungen wie Zulagen und Zuschläge gezahlt. Beispiele:- Leistungsentgelt / Leistungsprämie
- Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- Erschwerniszuschläge
- Zeitzuschläge für Arbeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, Nachtarbeit, Überstunden, usw.
- Arbeitsmarktzulage (nur in einigen Bundesländern; kann zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften gezahlt werden)
- Fachkräfte-Zulage (kann für Fachkräfte gezahlt werden)
- Fahrradleasing
- Vermögenswirksame Leistungen
- Jubiläumsgeld
- Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung)
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