Der Verdienst bei der Ausländerbehörde
Ausländerbehörden sind Ämter, die für das Ausländerrecht zuständig sind. In der Regel verfügen Landkreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte über Ausländerbehörden. Diese werden von den Kommunen teils auch anders bezeichnet, zum Beispiel:- Ausländeramt / Ausländerstelle / Ausländerbüro,
- Amt für Migration, Flüchtlinge und Integration oder
- Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung.
a) Arbeitnehmer (Angestellte)
In den kommunalen Ausländerbehörden mit Ausnahme von Berlin, Hamburg und Bremen richtet sich der Verdienst nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen, TVöD VKA. Das monatliche Gehalt ergibt sich in der Entgelttabelle aus der Entgeltgruppe und der Stufe.Entgelt-Gruppe | Stufen | Voraussetzung (in der Regel) | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | ||
Neuein-stellung | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | ||
E 15 | 5.504 | 5.864 | 6.265 | 6.813 | 7.377 | 7.748 | wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master |
E 14 | 5.004 | 5.330 | 5.755 | 6.228 | 6.754 | 7.132 | |
E 13 | 4.629 | 4.986 | 5.393 | 5.834 | 6.354 | 6.635 | |
E 12 | 4.170 | 4.581 | 5.062 | 5.595 | 6.220 | 6.517 | Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2) |
E 11 | 4.032 | 4.410 | 4.766 | 5.151 | 5.678 | 5.975 | |
E 10 | 3.895 | 4.192 | 4.528 | 4.893 | 5.300 | 5.434 | |
E 9c | 3.788 | 4.052 | 4.339 | 4.649 | 4.982 | 5.221 | |
E 9b | 3.567 | 3.815 | 3.970 | 4.430 | 4.702 | 5.018 | |
E 9a | 3.449 | 3.662 | 3.870 | 4.332 | 4.436 | 4.703 | mindestens dreijährige Berufsausbildung |
E 8 | 3.281 | 3.487 | 3.629 | 3.771 | 3.923 | 3.996 | |
E 7 | 3.095 | 3.332 | 3.472 | 3.614 | 3.748 | 3.820 | |
E 6 | 3.042 | 3.237 | 3.373 | 3.508 | 3.640 | 3.708 | |
E 5 | 2.929 | 3.118 | 3.245 | 3.380 | 3.505 | 3.570 | |
E 4 | 2.803 | 2.994 | 3.154 | 3.253 | 3.353 | 3.412 | An- und Ungelernte |
E 3 | 2.763 | 2.968 | 3.018 | 3.133 | 3.218 | 3.296 | |
E 2 | 2.582 | 2.784 | 2.835 | 2.907 | 3.065 | 3.230 | |
E 1 | – | 2.356 | 2.389 | 2.431 | 2.469 | 2.569 |
Diese Tabelle wird auch Tariftabelle, Gehaltstabelle, Lohntabelle oder Tabellenentgelt genannt.
Für Mitarbeiter im Sozialdienst wie beispielsweise Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen gilt die gesonderte Entgelttabelle TVöD SuE.
Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe:
Die Eingruppierung ist in den §§ 12, 13 TVöD geregelt. In der Regel ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale durch Arbeitsvorgänge zeitlich mindestens zur Hälfte erfüllt werden. Gemäß der Entgeltordnung zum TVöD VKA werden die Mitarbeiter zumeist wie folgt eingruppiert:
- Angestellte mit abgeschlossener Ausbildung und entsprechender Tätigkeit: Entgeltgruppen 5 - 9 a
- Bachelor mit entsprechenden Tätigkeiten: Entgeltgruppe 9 b oder höher
- Master mit entsprechenden Tätigkeiten: Entgeltgruppe 13 oder höher
Die Entgeltordnung enthält unterschiedliche Tätigkeitsmerkmale:
- Sachbearbeiter und Führungskräfte der Ausländerbehörden: allgemeine Tätigkeitsmerkmale für die Verwaltung
- Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, etc.: spezielle Tätigkeitsmerkmale und Entgeltgruppen des Sozial- und Erziehungsdienstes
- Ärzte: spezielle Tätigkeitsmerkmale
Es gibt 6 Stufen. Die konkrete Stufe ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl von Berufsjahren im öffentlichen Dienst. Bei der Einstellung von Quereinsteigern und bei einem Wechsel des Arbeitgebers wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Des weiteren kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren erfolgt ein Stufenaufstieg. Der Arbeitgeber kann auch die Leistungen des Angestellten beim Stufenaufstieg berücksichtigen, indem die Stufenlaufzeit verkürzt oder verlängert wird. Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10.11.2023 können Stufen vorweggewährt werden.
Zulagen und Zuschläge / Zeitzuschläge. Beispiele:
- TVöD Leistungsentgelt / Leistungsprämie
- TVöD Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld")
- TVöD Erschwerniszuschläge
- Ausgleich für Rufbereitschaft, Arbeit an Samstagen / Sonntagen / Feiertagen, Nachtarbeit, Wechselschicht, Überstunden, usw.
- TVöD SuE-Zulage (Sozial- und Erziehungsdienst)
- Fachkräfte-Zulage (kann für Fachkräfte gezahlt werden)
- Arbeitsmarktzulage (nur in einigen Bundesländern; kann zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften gezahlt werden)
Die folgenden Beispiele stammen aus Stellenanzeigen. Da die Stellen nur schlagwortartig beschrieben werden, sind diese Beispiele nur Anhaltspunkte für mögliche Eingruppierungen.
E 5 TVöD:
- Assistenz / Assistenzkraft Ausländerbehörde
- Hausmeister Flüchtlingsunterkünfte
- Sachbearbeiter Assistenz Asyl
- Verwaltungsangestellter für das Unterkunftsmanagement der dezentralen Asylbewerberunterkünfte
- Verwaltungskraft in der Ausländerbehörde
- Assistenz der Fachbereichsleitung Zuwanderung und Migration
- Hausmeister Flüchtlingsunterkünfte
- Mitarbeiter für die Zuarbeit und Registratur
- Quartiersmanager für die dezentralen Asylbewerberunterkünfte
- Sachbearbeiter Infotheke / Registratur
- Sachbearbeiter / Service Front Office
- Sachbearbeiter Vorbereitung und Durchführung von Abschiebemaßnahmen (Mitarbeit), Außendienst
- Sachbearbeitung im Backoffice (Datenerfassung, Arbeiten mit der elektronischen Ausländerakte, Unterstützung weiterer Sachbearbeiter)
- Verwaltungsfachkraft Einbürgerungshilfe
- Verwaltungsmitarbeiter für die Ausländerbehörde
- Mitarbeiter im Außendienstteam der Zentralen Ausländerbehörde
- Sachbearbeiter für die Ausländerbehörde
- Sachbearbeiter im Frontoffice
- Sachbearbeiter Staatsangehörigkeitswesen
- Sekretariat / Assistenz der Fachdienstleitung
- Außendienst Zentrale Ausländerbehörde (z.B. Fachkraft für Schutz und Sicherheit)
- Sachbearbeiter Ausländerangelegenheiten (Kundenkontakt, Antragsannahme, Anmeldungen, Aktenanlage, usw.)
- Sachbearbeiter Ersterfassung / Registrierung
- Mitarbeiter im Vollzugs- und Ermittlungsdienst
- Außendienstmitarbeiter
- Ganzheitliche Sachbearbeitung für Aufenthaltsrecht
- Sachbearbeiter Aufenthalt
- Sachbearbeiter Ausländerwesen
- Sachbearbeiter Asylbewerberleistungen
- Sachbearbeiter Asylrecht
- Sachbearbeiter allgemeines Aufenthaltsrecht
- Sachbearbeiter Ausländeramt
- Sachbearbeiter Ausländerrecht
- Sachbearbeiter Einbürgerungsassistent
- Sachbearbeiter Unterbringung
- Sachbearbeiter Ausländer / Inhaftierungen
- Sachbearbeiter Ausländerrecht / Ablehnungen
- Sachbearbeiter Asyl- und Rückkehrmanagement
- Sachbearbeiter Einbürgerungen
- Sachbearbeiter Rückführung, Asyl-, Aufenthalts-, Freizügigkeitsrecht/ Prävention
- Sachbearbeitung bei der Zentralstelle für Rückführungsfragen Rheinland-Pfalz
- Sachbearbeitung Zuwanderung und Integration
- Fallmanager im Aufenthaltsrecht
- Sachbearbeiter Asylbewerberleistungen
- Sachbearbeiter Beschwerdemanagement, Sonder- und Härtefälle / politische Gremien
- Sachbearbeiter Einbürgerung
- Sachbearbeiter Erteilung von Aufenthaltstiteln / Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
- Sachbearbeiter Ordnungsverfügungen, Petitionen und Klageverfahren
- Sachbearbeiter Migration
- Sachbearbeitung abgeschlossene Asylverfahren
- Sachbearbeitung humanitäres Aufenthaltsrecht
- Sachbearbeitung Rückkehr
- Sachgebietsleitung Ausländerwesen
- Teamleiter Allgemeines Ausländerrecht
- Teamleiter Asylrecht
- Teamleitung Ausländerbehörde / Familiär
- Fallmanager im Aufenthaltsrecht (übertariflich bei mindestens zweijährigriger Tätigkeit in Ausländerbehörde )
- Rechtssachbearbeiter
- Sachbearbeiter Ausländerrecht
- Teamleiter Ausländerbehörde
- Teamleitung für den Bereich Ausländeramt und Bürgeramt
- Teamleitung für ausländerrechtliche Angelegenheiten
- Abteilungsleitung der Ausländerbehörde
- Leiter für den Fachdienst Ausländerbehörde
- Sachgebietsleiter für Ausländer-und Staatsangehörigkeitswesen
- Amtsleiter des Asyl- und Ausländeramtes
- Psychologe
- Fachdienstleitung Ausländerbehörde
- Psychologe
- Integrationsmanager
- Leitung der Abteilung Vielfalt und Integration
- Sachbearbeitung kommunales Integrationsmanagement
- Sozialberatung: Fachkraft der sozialen Arbeit / sozialpädagogische Fachkraft (Diplom, Bachelor oder Master)
- Asylsozialbetreuung: Dipl.-Sozialpädagoge, Dipl.-Sozialarbeiter oder Bachelor of Arts (Soziale Arbeit)
- Betreuungskraft
- Case Manager
- Integrationsmanager
- Pädagogischer Mitarbeiter für die Betreuung von Flüchtlingen
- Sozialpädagogische Fachkraft
Weitere Tarifverträge:
- TV-L: In den Ausländerbehörden der Stadtstaaten (Berlin, Hamburg, Bremen) sowie in den Zentralen Ausländerbehörden der Länder kommt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder zur Anwendung. Ferner sind die Mitarbeiter der Regel Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) in der Regel Landesbeschäftigte. Mehr zum TV-L ...
- TV-H: In den Zentralen Ausländerbehörden von Hessen gilt der TV-H.
b) Beamte
Bei Vorliegen der persönlichen und der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich. Die Besoldung der Beamten wird von den Bundesländern geregelt.Die Höhe der Besoldung hängt insbesondere von der Besoldungsgruppe, dem Familienzuschlag und von Zulagen ab. Auch die Regelungen zur Beihilfe für Beamte wirken sich auf das Netto-Einkommen aus.
Regelmäßig ergeben sich im Vergleich zum TVöD folgende Dienstpostenbewertungen:
Entgeltgruppe TVöD | Besoldungsgruppe |
---|---|
E 6 | A 6 |
E 7 | A 7 |
E 8 | A 7 - A 8 |
E 9a | A 9 - A 10 |
E 9b | A 10 |
E 9c | A 10 |
E 10 | A 11 |
E 11 | A 10 - A 12 |
E 12 | A 12 - A 13 |
E 13 | A 14 |
E 14 | A 14 |
Aktuelle Besoldungstabellen mit Stufenaufstieg:
- Bund (gültig ab 01.03.2024)
- Baden-Württemberg (gültig ab 01.12.2022)
- Bayern (gültig ab 01.01.2023)
- Berlin (gültig ab 01.12.2022)
- Brandenburg (gültig ab 01.12.2022)
- Bremen (gültig ab 01.12.2022)
- Hamburg (gültig ab 01.12.2022) (Überleitung)
- Hamburg (gültig ab 01.12.2022) (Neuverbeamtung)
- Hessen (gültig ab 01.01.2024) (Überleitung)
- Hessen (gültig ab 01.01.2024) (Neuverbeamtung)
- Mecklenburg-Vorpommern (gültig ab 01.12.2022)
- Niedersachsen (gültig ab 01.12.2022)
- Nordrhein-Westfalen (gültig ab 01.12.2022)
- Rheinland-Pfalz (gültig ab 01.12.2022)
- Saarland (gültig ab 01.12.2022)
- Sachsen (gültig ab 01.08.2023)
- Sachsen-Anhalt (gültig ab 01.01.2023)
- Schleswig-Holstein (gültig ab 01.12.2022)
- Thüringen (gültig ab 01.01.2023)
Die wichtigsten Aufgaben der Ausländerbehörden |
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Häufig werden von den kommunalen Ausländerbehörden die folgenden Aufgaben wahrgenommen. Im Detail bestehen jedoch Unterschiede zwischen den Bundesländern.
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Personalsituation in den Ausländerbehörden
Aufgrund der hohen Zahl von Asylverfahren, den Flüchtlingen aus der Ukraine sowie der zunehmenden Fachkräfte-Einwanderung besteht in den Ausländerbehörden aktuell ein hoher Personalbedarf. Hinzu kommt, dass Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) mit erleichterten Einbürgerungen geplant sind, wodurch in den nächsten Jahren ein zusätzlicher Arbeitsaufwand entstehen wird.Allerdings fällt es den Kommunen schwer, die Stellen in den Ausländerbehörden zu besetzen, so dass besonders in den großen Ausländerbehörden Personalmangel herrscht. Die Tätigkeiten gelten als komplex und nervenaufreibend. Besonders Durchsetzungsfähigkeit, Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenz werden gefordert. Die Gesetze werden häufig geändert, wodurch sich ein hoher Fortbildungsbedarf ergibt. Immer wieder kommt es zu Bedrohungen und Gewalt gegen Bedienstete der Ausländerbehörden. Diese Faktoren führen oftmals zu einem hohen Krankenstand und zu einer hohen Fluktuation.
Aufgrund von fehlenden Bewerbern im gehobenen Dienst wird zum Teil auf geringer quailizierte Mitarbeiter im mittleren Dienst oder Verwaltungsfachangestellte zurückgegriffen. Ergänzend zu den ausgebildeten Verwaltungsangestellten und -beamten stellen einige Kommunen Quereinsteiger (Seiteneinsteiger) ein.
In Kommunen in NRW wird der Verwaltungslehrgang II als Sonderlehrgang für Quereinsteigende angeboten mit der Verpflichtung, nach Abschluss der Qualifizierung in der Zentralen Ausländerbehörde zu arbeiten.
Folgende Berufe und Qualifikationen kommen für Ausländerbehörden in Frage (Beispiele):
- Beamter des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes
- Beamter des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes (Diplom / Bachelor)
- Psychologe
- Sozialarbeiter
- Sozialpädagoge
- Verwaltungsfachangestellter
- Verwaltungsfachwirt: Angestelltenlehrgang 2 (= Verwaltungslehrgang, Beschäftigtenlehrgang)
- Verwaltungswirt: Angestelltenlehrgang 1 (= Verwaltungslehrgang, Beschäftigtenlehrgang)
- Diplom-Finanzwirt
- Diplom-Rechtspfleger
- Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen
- Jurist, Diplom-Jurist
- Justizfachangestellter
- Kauffrau / Kaufmann für Bürokommunikation
- Notarfachangestellter
- Rechtsanwaltsfachangestellter
- Sozialversicherungsfachangestellter
- Steuerfachangestellter
Beispielhaftes Thema in unseren Foren: Ausländerbehörde Erfahrungen?
Weitere Behörden und Einrichtungen: |
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Viele Städte und Kreise haben zusätzlich Willkommenszentren eingerichtet (Welcome Center, Welcome- und Service Center). Diese werben beispielsweise Fachkräfte im Ausland an und koordinieren die berufliche Integration von Zugewanderten. Sie beraten auch bezüglich der Anerkennung im Ausland erworbener Schul-, Studien- und Berufsabschlüsse. |
Neben den kommunalen Ausländerbehörden gibt es in den meisten Bundesländern weitere Ausländerbehörden. Beispiel NRW:
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In einigen Bundesländern bestehen Zentrale Ausländerbehörden (ZAB, ZABH) des Landes, die insbesondere für Abschiebungen und Rückführungen zuständig sind. Die Zentralen Ausländerbehörden sind teilweise organisatorisch bei den Regierungspräsidien (z.B. in Hessen, NRW) angesiedelt. In Bayern gehören die ZAB zu den Regierungen (Landesbehörden). |
Die Prüfung von Asylanträgen obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Hauptsitz in Nürnberg. Zusätzlich betreibt das BAMF in Deutschland AnkER-Einrichtungen, Ankunftszentren und Außenstellen. Beim BAMF und seinen Außenstellen gilt der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD) Bund. |
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